Mitgliederversammlung

Die (ordentliche) Mitgliederversammlung findet einmal pro Schuljahr innerhalb der ersten drei Monate des Schuljahres statt. Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu führen.

Die typischen und regelmäßigen Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

  • Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und des Elternausschusses;

  • Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer über die Finanzgebarung und Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands;

  • Entgegennahme des Finanzberichtes des Kassiers und die Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag,

  • Wahl des Vorstands, bestehend aus dem Obmann mit ein bis drei Stellvertretern, Schriftführer und Kassier mit Stellvertreter, auf die Dauer von zwei

  • Wahl der Rechnungsprüfer auf die Dauer von zwei Jahren;

  • Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag für das Vereinsjahr sowie über eingebrachte Anträge.