SGA – Schulgemeinschaftsausschuss
In allen höheren Schulen ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ein Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) zu bilden (§64 SchUG). Der SGA setzt sich aus dem Schulleiter und je drei Vertretern der Lehrer, Schüler und Erziehungsberechtigten zusammen. Die Eltern sind im Schulgemeinschaftsausschuss durch die Obfrau/den Obmann des Elternvereins und zwei weitere, vom Elternausschuss gewählte Eltern vertreten. Im Theresianum tritt der SGA zwischen drei und vier Mal pro Jahr zusammen.
Um eine optimale Organisation der Interessensvertretung sowohl der Eltern, als auch der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, besteht am Theresianum eine enge Koordination zwischen Agenden des Elternvereins und denen des SGA. Da der SGA über keine finanziellen Mittel verfügt, können finanzielle Wünsche gegebenenfalls daher nur vom Elternverein übernommen werden.
Der SGA entscheidet u.a. über
Mehrtägige Schulveranstaltungen (Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer,..)
Die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
Die Hausordnung und die Verhaltensvereinbarung
Die Festlegung der schulautonomen Tage und anderer schulautonomer Schulzeitregelungen
Die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
Die Elternvertreter im SGA haben auch das Recht zur Teilnahme an pädagogischen Konferenzen, an Schulkonferenzen oder an „Disziplinarkonferenzen“. Sie sind „Organe“ der Schule und unterliegen der Amtsverschwiegenheit. Obwohl es sich rechtlich um ein „freies Mandat“ handelt, wird die Funktion der Elternvertreter als Sprachrohr der Interessen und Wünsche der Eltern gesehen.
Elternvertreter im SGA:
Tatjana Chiwitt-Oberhammer
Florian Kreuzbauer
Christian Aggermann
Elternvertreter-Stv. im SGA:
Jing Hu
Sonja Just
Christian Germut
IGA – Internatsgemeinschaftsausschuss
Der Internatsgemeinschaftsausschuss ist ein Forum, in welchem die Schulpartner des Internats Angelegenheiten und Probleme des Schul- und Internatsalltags besprechen können. Den Vorsitz führt der Erziehungsleiter, der auch zu vier bis sechs Sitzungen im Schuljahr einlädt. Des Weiteren nehmen VertreterInnen
der Verwaltung / des Kuratoriums (diese werden vom Kuratorium delegiert)
der Erzieher (von den Erziehern gewählt)
der Schüler des Voll- u. Halbinternats (von den Schülern gewählt; der Internatssprecher ist automatisch Mitglied)
und der Eltern
an den Sitzungen teil.