Finanzen

Wie finanziert sich der Elternverein?

Die Mitgliedsbeiträge werden im Herbst eines jeden Jahres durch die Mitgliederversammlung festgesetzt und den Eltern anschließend  ebenfalls einmal pro Schuljahr im November per E-Mail vorgeschrieben.

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.11.2022 wurde der Mitgliedsbeitrag folgendermaßen festgesetzt:

Der Mitgliedsbeitrag 2022/23 beträgt 50 € pro Familie.

Bankverbindung:Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
Bankleitzahl:20111
Kontonummer:838-207279/00
lautend auf:Elternverein d. öffentl. Gymnasium. d. Stiftung Theresianische Akademie
IBAN:AT12 2011 1838 2072 7900
BIC:GIBAATWWXXX

Aussendung zum Mitgliedsbeitrag

 

Wofür gibt der Elternverein die Mitgliedsbeiträge aus?

Alle Funktionäre des Elternvereins arbeiten ehrenamtlich, sodass die Mitgliedsbeiträge direkt und indirekt den Schülern und Schülerinnen zugutekommen.

Der Elternverein übernimmt eine Reihe von Aufgaben im Theresianum. Für diese Agenden werden die Mitgliedsbeiträge aller Eltern benötigt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Elternvereinsbeitrag zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, um eine Stundung anzusuchen. Stundungsansuchen an: vorstand@evtheresianum.org.

Die Kosten für die Schulpsychologin werden zur Gänze vom Kuratorium getragen. Die Schulpsychologin steht allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften sowie den Eltern insgesamt 200 Stunden pro Schuljahr zur Verfügung.

Schülerseminare wie AIDS-präventions- & Safer-Internet-Veranstaltungen werden weiterhin vom Elternverein unterstützt.

Weitere Unterstützungen werden gewährt für: Reisekostenunterstützungen bei Schulveranstaltungen, Unterstützung bei Wettbewerben (Preise) und Veranstaltungen (Vorträge & Empfänge & Schul-Events) sowie einen Stiftungsplatz. Wir unterstützen finanziell auch Projekte der Schülervertretung, die über das Schulbudget nicht finanziert werden können wie  z.B. Sanierung des Fitnessraums und Parkuhr. Direkte Unterstützung an Schüler wie z.B. Reisekostenunterstützungen können nur gewährt werden, wenn der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr überwiesen wurde.