Elternvertretung
Die Wahl der Elternvertreter
Die Eltern jeder Klasse wählen beim ersten Elternabend ihre/n ElternvertreterIn und eine/n StellvertreterIn. Beide Elternvertreter nehmen an den Elternvereins-Ausschuss-Sitzungen teil. Es ist jedoch jeweils nur ein Vertreter pro Klasse stimmberechtigt.
Der Elternvereinsvorstand wird in der Hauptversammlung, die jedes Jahr im Herbst stattfindet, für eine Zweijahresperiode gewählt.
Welche Aufgaben haben Klassen-ElternvertreterInnen?
Zumindest einmal pro Jahr sollte in Terminabsprache mit dem Klassenvorstand zu einem Elternabend eingeladen werden. Elternabende können in der Klasse, aber auch im Schülercafe, der Schülerbibliothek oder im Glaspavillon abgehalten werden. Ort und Zeit sind mit dem Kuratorium Frau Mag. Sandra Gärber (01-505 15 71-101), oder dem Schulsekretariat zu vereinbaren. Ein Catering-Buffet mit Brötchen und Getränken für das Elterntreffen können über die Verwaltung der Stiftung bestellt werden. Nähere Informationen und Preise finden Sie hier:
Download pdf:Rerservierungsansuchen
Die wichtigste Aufgabe des Elternvertreters ist die Weitergabe von Informationen aus den Ausschusssitzungen und die Weitergabe der Elternmeinungen an den EV-Vorstand. Dazu ist es unentbehrlich eine Klassenliste mit den Telefonnummern und vor allem den E-Mail-Adressen der Eltern zu erstellen. Es ist empfehlenswert eine Klassenkasse zu führen, sodass nicht jedes mal kleinere Geldbeträge in bar abkasssiert werden müssen. Die Abrechnung der Klassenkasse wird üblicherweise vom Elternvertreter kontrolliert.
Eine wichtige Aufgabe hat der Klassen-Elternvertreter im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten, Projektwochen und sonstigen Reisen der Klasse. Besprechen Sie diese Pläne rechtzeitig mit dem Klassenvorstand und mit den Eltern Ihrer Klasse. Beachten Sie bitte, dass die Eltern frühzeitig – ein bis zwei Jahre im Voraus – über die zu erwartenden Kosten informiert werden. Dann kann bei der Planung des Auslandsaufenthaltes darauf geachtet werden, dass sich keine Familie finanziell überfordert fühlt.
Was passiert im Elternvereinsausschuss (EVA)?
Der EVA (er tagt drei bis vier Mal pro Schuljahr) behandelt aktuelle Schulfragen, z.B. Nachmittagsgestaltung in der Oberstufe, Fragen betreffend die Digitalisierung, Feedback Kultur; im EVA erfolgt auch die Information über den Inhalt und die Ergebnisse der Beratungen des Schulgemeinschaftsausschusses und des Internatsausschussess; die Klassenelternvertreter sind teilnahmeberechtigt. Näheres entnehmen Sie bitte den Statuten, die Sie hier downloaden können.
Liste der Elternvertreterinnen und Elternvertreter
Jederzeit können Kontaktdaten einzelner Klassen-ElternvertreterInnen unter vorstand@evtheresianum.org erfragt werden.