Warum ist der Elternverein überhaupt notwendig?
Die Einrichtung eines Elternvereins in einer Schule dient zur Bewusstmachung und zur Durchsetzung von Anliegen und Forderungen, die alle Eltern betreffen. Elternvereine sind also die „Interessenvertretungen der Eltern“ an der Schule!
Die Aufgaben des Elternvereins beinhalten z. B. die Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel, die Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen, Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler oder die Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern.
Die Bildung von Elternvereinen richtet sich nach dem Vereinsgesetz. Weder das Bundesministerium für Unterricht noch der Wiener Stadtschulrat sind für interne Belange der Elternvereine zuständig. Es gibt auch keine schulbehördliche Zulassung. Die Schulleiter haben aber die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern (§ 63 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz – SchUG).
WELCHE AUFGABEN HAT EIN ELTERNVEREIN ?
Die Aufgaben und Ziele der Elternvereine sind nach Schulart und Rechtsträgerschaft der betreffenden Schule verschieden. Grundsätzlich kann man zwei Hauptaufgaben der Elternvereine unterscheiden:
- Wahrung der Interessen der Eltern betreffend die schulische Ausbildung der Kinder und alle mit dem Schulbesuch in Zusammenhang stehenden Fragen innerhalb der Schule. Enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulleitern und Lehrern, um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule positiv zu beeinflussen.
- Wahrung der Eltern- und Schulinteressen nach außen, z.B. gegenüber Behörden und anderen Institutionen
Im Einzelnen beinhalten die Aufgaben z. B. die Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel, die Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen, Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler oder die Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern